Amtliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet LIMES
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet Limes hat in ihrer Sitzung am 03.04.2019 folgenden Beschluss gefasst:
(1) Der Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Limes beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Gewerbegebiet Limes – Erweiterung-Ost“.
(2) Im Mittelpunkt des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Limes – Erweiterung-Ost“ steht die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Interkommunalen Gewerbegebietes.
(3) Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB werden eingeleitet.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs entspricht der unten stehenden Übersichtskarte (Anlage 1)
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Hammersbach, den 22.05.2019
gez.
Göllner
Verbandsvorsteher
Bauleitplanung des Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet Limes
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Limes“ – Erweiterung Ost“
hier: Räumlicher Geltungsbereich
(zum Vergößern bitte auf das Bild klicken)
ohne Maßstab