Aktuelle Bebauungsplanung
Sie finden hier die aktuelle Bebauungsplanung. Diese regelt, wie ein Gebiet baulich genutzt werden kann. Also etwa die maximale Gebäudehöhe, die maximale Fläche, die auf einem Grundstück bebaut werden darf, aber auch welche Art von Gewerbe zulässig ist. Das Recht, einen Bebauungsplan aufzustellen, obliegt einer Gemeinde (hier dem Zweckverband) und richtet sich nach dem sogenannten Flächennutzungsplan, der im gröberen Maße die verschiedenen Nutzungen einer Gemeinde regelt. Dieser Flächennutzungsplan wiederum hat als Rahmenplan den Regionalen Raumordnungsplan, der wiederum auf dem Landesentwicklungsplan basiert.
Die Bebauungspläne müssen sich nicht nur diesem beschriebenen Rahmen unterordnen, sondern auch verschiedenen Rechtsnormen entsprechen. So ist in dem Verfahren beispielweise die verkehrliche Erschließung, die ordnungsgemäße Entwässerung der Flächen, der ökologische Ausgleich oder die Einhaltung von Obergrenzen bei der Lärmemission sicher zu stellen. Hierfür bedient sich der Zweckverband entsprechender Fachingenieure, die dies nach den anerkannten Regeln der Technik und Wissenschaft mit größtmöglicher Sorgfalt erarbeiten. Die Entwürfe der Bebauungspläne werden dann vor der Genehmigung von übergeordneten Behörden eingehend geprüft. Auf der Grundlage der Bebauungspläne können dann die Bauanträge gestellt werden, in denen alle Vorgaben einzuhalten sind.
Der Zweckverband hat im Jahr 2013 den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan getroffen. 2016/17 wurde von der Gemeinde Limeshain ein Bebauungsplan im Anschluss an das Gebiet aufgestellt (Norderweiterung). Dieser wurde von dem Verband übernommen und mit dem Beschluss über die 1. Änderung 2017 mit dem bisherigen Bebauungsplan verzahnt.