Bebauungsplan für die Westerweiterung des Interkommunalen Gewerbegebiets Limes genehmigt

Vor wenigen Tagen hat das Regierungspräsidium Darmstadt den Bebauungsplan für die Westerweiterung des Gewerbegebietes Limes genehmigt. Zuvor war bereits der Regionale Flächennutzungsplan mit Beschluss der Verbandskammer geändert worden. Da dieser aus verfahrenstechnischen Gründen erst in wenigen Tagen zur Genehmigung eingereicht werden kann, wurde der Bebauungsplan, wie es in solchen Fällen üblich ist, direkt zur Genehmigung vorgelegt.

Das Regierungspräsidium hat den Plan vor der Genehmigung intensiv geprüft. Darüber hinaus hat sich die Behörde auch noch einmal intensiv mit Einwendungen und Beschwerden des BUND sowie der Fraktionen von CDU und Grünen aus der Gemeindevertretung Hammersbach beschäftigt. Alle Einwendungen und Beschwerden wurden in der Genehmigungsverfügung allerdings als irrelevant bewertet. Am 2. Februar ist der Bebauungsplan mit der Veröffentlichung in Kraft getreten.

In einem Bebauungsplan ist geregelt, wie ein Gebiet baulich genutzt werden kann. Also etwa die maximale Gebäudehöhe, die maximale Fläche, die auf einem Grundstück bebaut werden darf, aber auch welche Art von Gewerbe zulässig ist. In dem Verfahren, dass dem Bebauungsplan zugrunde liegt, sind vorweg beispielweise Fragen der funktionierenden verkehrlichen Erschließung, der ordnungsgemäßen Entwässerung der Flächen, des ökologischen Ausgleichs oder die Lärmimmissionen auf die umliegende Bebauung abzuklären. Für alle Bereiche hatte der Zweckverband entsprechende Fachbüros eingeschaltet, die die Themenbereiche nach den anerkannten Regeln der Technik und Wissenschaft mit größtmöglicher Sorgfalt bearbeitet haben.

Mit der Genehmigung des Bebauungsplans ist dem Zweckverband nun ein weiterer wichtiger Schritt zur erfolgreichen Umsetzung der Westerweiterung gelungen.

Michael Göllner
Verbandsvorsteher