Frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplanverfahren startet ab 12. April

Ab Montag, den 12. April beginnt die erste Offenlage zum Bebauungsplanverfahren des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Limes, Bebauungsplan „Gewerbegebiet Limes – Erweiterung-West. Die Voraussetzungen für die Erweiterung, also den dritten Bauabschnitt, sollen durch den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Limes – Erweiterung-West“ geschaffen werden.

Die Fläche auf der Gemarkung Langen-Bergheim umfasst insgesamt rd. 10,9 ha und schließt sich westlich an das bestehende Gewerbe- und Sondergebiet an und wird durch die BAB 45 westlich begrenzt. Der Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Limes hat in seiner Sitzung am 22.08.2017 den Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB) für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Limes – Erweiterung West“ gefasst. In der Sitzung am 03.04.2019 wurde der Beschluss bestätigt und um eine weitere Fläche in Richtung Norden ergänzt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit von

Montag, dem 12.04.2021, 8:00 Uhr bis
einschl. Freitag, dem 14.05.2021, 24:00 Uhr

im Internet unter der Adresse https://www.gewerbegebiet-limes.de/bebauungsplaene/ gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz in Verbindung mit § 27a HessVwVfG öffentlich aus.

Die Einsichtnahme ist für jedermann möglich.