Historie

Die Geschichte des Interkommunalen Gewerbegebiet Limes

Als Initialzündung für das interkommunale Gewerbegebiet Limes kann die Eröffnung der BAB-Anschlussstelle Hammersbach im Jahr 2007 gelten. Der lange herbeigesehnte und zäh erkämpfte Anschluss an die A 45 sollte Früchte tragen. Vor dem Hintergrund der Diskussionen um die Regionalentwicklung entstand rasch die Absicht der drei Kommunen Hammersbach, Limeshain und Büdingen, ein gemeinsames Gewerbegebiet direkt am Autobahnanschluss zu verwirklichen.

Dabei war von Anfang an echte interkommunale Zusammenarbeit beabsichtigt, d.h. alle Einnahmen (Grundstücksverkäufe, Realsteuern) und alle Ausgaben (Erschließung, Grunderwerb usw.) würden in einen Topf gegeben und gemäß der eingebrachten Fläche verteilt.

Die regionalplanerische Genehmigung warf etliche Probleme auf: Drei Kommunen, zwei Landkreise. Hammersbach liegt direkt an der BAB, ist jedoch nur Kleinzentrum. Limeshain und Büdingen sind nicht vom Regionalen Flächennutzungsplan betroffen. Die Kernstadt Büdingen liegt etwa 15 km entfernt. Büdingen besitzt Konversionsflächen, die jedoch aufgrund der Autobahnferne höchstens theoretisch zu entwickeln sind. Ein besonderes Paradox: In ersten Gesprächen befürwortete das Regierungspräsidium die Ausweisung unter der Vorgabe, dass mindestens 45 Hektar ausgewiesen werden. Diese wurden beantragt. In der ersten Runde zum Regionalen Flächennutzungsplan (FNP)/Regionalplan wurde das Projekt dann mit der Begründung abgelehnt, es sei zu groß.

Weitere Probleme kamen hinzu:

  • Widerstand aus der Landwirtschaft wegen des Flächenverbrauchs
  • Aufteilung der Realsteuern
  • Harmonisierung der politischen Interessenslagen
  • Unterschiedliche Herangehensweisen der Kommunen in der Baulandentwicklung
  • Grundsätzliche Frage nach dem Bedarf von Gewerbeflächen

Eine zusätzliche Idee beschäftigte die Entscheidungsträger: Die Beteiligung der Gemeinde Altenstadt an dem Projekt im Sinne eines Gewerbeflächenpools. Dahinter stand die Philosophie, gemeinsame Flächenentwicklung spare Ressourcen und vermindere den Flächenverbrauch. Weitere Vorteile: kein gegenseitiges Abwerben von Investoren, günstigere Risiko- und gerechtere Gewinnverteilung. Geplant war daher die Ausweisung einer gleich großen Fläche in Altenstadt in vergleichbarer Lage an der BAB und die Zusammenfassung der Flächen als Pool. Die Fläche in Altenstadt wurde jedoch nicht genehmigt.

Ergebnis der Regionalplanung: Vorerst erfolgt eine Ausweisung von jeweils acht Hektar pro Kommune, insgesamt also 24 Hektar für das gesamte interkommunale Gewerbegebiet. Bei Bedarf kann dann im Rahmen einer Abweichung oder der turnusmäßigen Fortschreibung eine weitere Ausweisung erfolgen.

Der Zweckverband

Es stellte sich nun die Frage, in welcher Form die Zusammenarbeit ein sicheres rechtliches Fundament erhalten könnte. Als Zweckverband? Als öffentlich-rechtliche Vereinbarung? Als lose Kooperation oder als GmbH? Die Entscheidung fiel im Rahmen interkommunaler Sitzungen der Vertreter aller Kommunen für den Zweckverband. Dafür gab es gute Gründe: Der Zweckverband ist eine eigene Körperschaft des öffentlichen Rechtes, d.h. es werden eigene Entscheidungen getroffen. Der Zweckverband ist „auf Ewigkeit“ geschlossen, woraus eine feste Bindung resultiert, die unabhängig von kurzfristigen politischen Interessenslagen innerhalb einer Kommune ist. Zudem gibt es einen eigenen Haushalt und die Zweckverbandsversammlung ist ein arbeitsfähiges Gremium.

Was nicht gelöst werden kann: Das Verbandsgebiet ist kein einheitliches Steuergebiet mit eigenen Hebesatzrecht, d.h. die Realsteuern werden von den Gebietskörperschaften nach den jeweiligen Hebesätzen erhoben und müssen dann aufgeteilt werden.

Die Umsetzung

Als nächstes wurden in den beteiligten Kommunen die Beschlüsse zur Zweckverbandgründung gefasst und die Verbandsversammlung konstituiert. Damit konnte es an die Umsetzung gehen: Auswahl eines Projektentwicklers, bodenrechtliche Ordnung, Aufstellung des Bebauungsplans, FNP-Änderung usw. Parallel dazu liefen bereits die ersten konkreten Gespräche mit Interessenten.

Im Herbst 2013 wurde der Bebauungsplan genehmigt, so dass 2014 mit der Erschließung des interkommunalen Gewerbegebietes Limes begonnen werden konnte. Konzept des Gebietes war, zu etwa einem Drittel Flächen für die Ansiedlung kleiner Unternehmen bereit zu stellen. Also Handwerksbetriebe, kleine Logistiker oder ähnliche Unternehmen. Zwei Drittel der Fläche wurden so ausgestaltet, dass sich dort größere Unternehmen ansiedeln können. Neben einer Haupterschließungsachse, die von Süden nach Norden durchgehend das Gebiet durchzieht, wurde jeweils in Richtungen Ost und Weste eine Stichstraße geplant, die auch eine Erweiterung ermöglicht.

Im Bebauungsplan wurde grundsätzlich ausgeschlossen, dass sich dort Einzelhandelsunternehmen ansiedeln sollten, ebenso wie Spielotheken oder Tankstellen. Ebenso wurde das Wohnen grundsätzlich für nicht zulässig erklärt.

Die Vermarktung

Mit Beginn der Erschließung wurde aktiv mit der Gebietsvermarktung begonnen. Sowohl für die kleineren wie auch für die größeren Flächen gab es von Beginn an etliche Interessenten. Der erste Verkauf an die Firma Riedl und Tschierschke erfolgte im Januar 2015.

Bereits 2014 gab es ein konkretes Interesse eines Projektentwicklers für die Logistik-Flächen. Hintergrund war die Suche eines Büdinger Unternehmens nach einem neuen Standort. Der Verband entsprach den Wünschen des Unternehmens und verschob die im Bebauungsplan geplante Straße in Richtung Süden, um so den gewünschten Flächenzuschnitt zu ermöglichen. Durch die Entscheidung des Unternehmens, doch in der Nähe des alten Standortes neu zu bauen, zerschlug sich der Grundstücksverkauf und in Folge gab es etliche Kaufanfragen durch Projektentwickler.

Im Jahr 2015 entschied sich die Verbandsversammlung mit der Dietz AG aus Bensheim einen Optionsvertag für die Westseite des Gebietes abzuschließen und im Dezember des gleichen Jahres beschloss die Verbandsversammlung den Grundsatz, der Firma Dietz auch eine Erweiterung in Zukunft zu ermöglichen.

Parallel hierzu wurden viele Gespräche mit kleineren Unternehmen geführt, die Interesse an einer Ansiedlung auf der Ostseite des Gebietes hatten.

Die Erweiterung

Im Jahr 2016 beschloss die Verbandsversammlung, das Gebiet in Richtung Norden um drei Hektar zu erweitern, um die Flächenzuschnitte zu optimieren. Die Westseite des Gebietes wurde an die Firma Dietz verkauft. Darüber hinaus wurde ein städtebaulicher Vertrag für die Erweiterung des Gebietes abgeschlossen. Hintergrund war, dass andere Projektentwickler Flächen im Gebiet im Markt anboten, über die sie nicht verfügten, und potenzielle Mieter auf diese Flächen spekulierten. Dadurch stockten alle Mietverhandlungen. Das Angebot von Dietz, jetzt auf eigenes Risiko in Vorleistung zu treten, also Kauf statt Option, wurde von der Verbandsversammlung angenommen und führte dazu, dass alle Erschließungskosten des Gebiets bezahlt werden konnten.

Das Bebauungsplanverfahren für den ersten Abschnitt (Nord-West) wurde in Limeshain durchgeführt. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes, der die Gebietserweiterung im Norden an das bestehende Gebiet anknüpfte, wurde 2017 einstimmig beschlossen. Unter Vermittlung eines Maklers konnten parallel auch die meisten Flächen auf der Ostseite des Gebietes verkauft werden.

2018 errichteten die Firmen Klinker-Bau und Baudekoration Heppding ihre neuen Betriebstätten. Riedl und Tschierschke errichtete ein Bürogebäude, um komplett in das Interkommunale Gewerbegebiet umzuziehen. Die Übergabe der Baugenehmigung für das erste Gebäude der Dietz AG erfolgte im Sommer 2017 durch den Landrat des Wetteraukreises, Jan Weckler, und im Anschluss wurde mit dem Bau begonnen. Im Herbst konnte mit ID-Logistics der erste Mieter präsentiert werden. Im Juli 2019 soll in der fertig gestellten Halle der Betrieb aufgenommen werden.

Die Baugenehmigung für die zweite Halle der Dietz AG erteilte der Landrat des Main-Kinzig-Kreises, Thorsten Stolz, Anfang April 2019. Die Bauarbeiten wurden unmittelbar danach aufgenommen.