Zulässige Bodenbelastung – keine Trinkwassergefährdung

Zur öffentlichen Auseinandersetzung über die Pestizidbelastung im Bereich der Erweiterungsflächen des Gewerbegebiets Limes (siehe Aktuelles vom 4.11.2019) nimmt der Verbandsvorstand nun wie folgt Stellung.

Die Amtsleitung des Amtes für Umwelt, Naturschutz und ländlichen Raum des Main-Kinzig-Kreises hat mit Schreiben vom 26. November 2019 mitgeteilt, dass die Belastung des Bodens durch Pestizide, insbesondere Terbuthylazin, nicht zu beanstanden ist. Im Einzelnen heißt es:

„Nach Analyse der Ergebnisse unsererseits und Rücksprache mit dem Landesbetrieb Hessische Labore, sowie dem RP Gießen sahen wir hier keine Notwendigkeit einer weiterführenden Veranlassung, da die Werte sich durchaus im Toleranzbereich befinden. Die vorliegenden Werte zeigen einen Wert von 0,036 mg/kg Boden auf. Bei unseren jährlich durchgeführten Abstandskontrollen zum Gewässer finden sich im Rahmen des Maisanbaus Werte von 0,1 – > 1 mg/kg Boden. Dies bei einer üblichen und fachgerechten Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.“

Untermauert werde die Einschätzung des Amtes auch durch entsprechende Aussagen weiterer Fachkollegen.

„Dr. Stern vom LHL schreibt zu dem Terbuthylazin-Wert im Bodengutachten: „Ergebnis Terbuthylazin (im 10:1 Eluat): 3,6 µg/L entspricht: 0,0036 mg/Liter Eluat. Bei einem 10:1 Eluat werden üblicherweise 100g Boden (evtl. gesiebt) mit 1 Liter Wasser für 24h geschüttelt. Damit kann auf einen Gehalt im Boden von 0,036 mg/kg umgerechnet werden (Faktor 10). Somit eher ein Gehalt im Spurenbereich.“

Herr Koch vom RP Gießen bestärkt diese Aussage, in dem er mitteilt,

„Auf der fraglichen Fläche wurde 2019 Mais angebaut und u.a. mit einem zugelassenen terbuthylazinhaltigen Pflanzenschutzmittel die Unkrautbekämpfung durchgeführt. Geht man von unseren Probenahmen und den dabei festgestellten Gehalten aus so stellt sich der im Gutachten dokumentierte Wert von 3,6 µg/L Terbuthylazin als Nachweis einer regulären zugelassenen Anwendung dar und ist nach meiner Auffassung im belebten Oberboden nicht zu beanstanden.“

Da auch Trinkwasseranalysen der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH für den Trinkwasserbrunnen Langen-Bergheim bisher keine Anhaltspunkte für Grenzwertüberschreitungen ergaben, geht der Verbandsvorstand davon aus, dass aus der festgestellte Pestizidbelastung der Oberböden im Bereich der Erweiterungsflächen keine Gefahren für das Trinkwasser in Langen-Bergheim resultieren.