Bauleitplanung des Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Limes – Bebauungsplan „Gewerbegebiet Limes – Erweiterung-West“

Amtliche Bekanntmachung des Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet LIMES

Erweiterung des Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet
Limes hat in ihrer Sitzung am 03.04.2019 folgenden Beschluss gefasst:

(1) Der Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Limes hat in der Sitzung am 22.08.2017 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Limes – Erweiterung-West“ beschlossen.
(2) Der Aufstellungsbeschluss wird um die Fläche der Flst. Nr. 30/8, die Wegeparzellen 105/5 und 120/5 (tlw.) sowie um die Inanspruchnahme von einer rd. 6 m tiefen und die „Flächen zum Anpflanzen“ umfassenden Teilflächen aus der 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Limes“ (27.01.2017) erweitert.
(3) Im Mittelpunkt des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Limes – Erweiterung-West“ steht die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Interkommunalen Gewerbegebietes.
(4) Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB werden eingeleitet.

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs entspricht der unten stehenden Übersichtskarte (Anlage 1)

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Hammersbach, den 22.05.2019

gez.
Göllner
Verbandsvorsteher


Bauleitplanung des Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet Limes
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Limes“ – Erweiterung West“
hier: Räumlicher Geltungsbereich

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