Streit um Boden-Gutachten wird geklärt

Im Auftrag der Dietz AG hat das Aachener Ingenieurbüro Mull und Partner (M&P) im Bereich der Erweiterungsflächen des Gewerbegebiets Limes Bodenproben genommen. Als Ergebnis stellt M&P fest: „Die Resultate zeigen aus fachgutachtlicher Sicht unterschiedliche z.T. deutlich erhöhte Gehalte im Oberboden an, die auf erhebliche Rückstände an Pflanzenschutzmitteln im Oberboden u.a. im Einzugsgebiet der Trinkwasserschutzzone hinweisen. […] Über die weitere Vorgehensweise aufgrund der Lage in einer Trinkwasserschutzzone sollten daher mit den beteiligten Behörden Abstimmungen getroffen werden. Wir raten weitere detaillierte Untersuchungen an.“ Insbesondere „eine erhebliche Erhöhung des Parameters Terbuthylazine“ wird festgestellt.

Aufgrund der Empfehlungen von M&P leitete die Dietz AG das Gutachten an den Verbandsvorsteher, Bürgermeister Michael Göllner, weiter, der umgehend die Wasserbehörden informierte und die Hammersbacher Gemeindevertretung sowie die Verbandsversammlung in Kenntnis setzte.

Wie aus der Presse zu erfahren ist (Hanauer Anzeiger vom 26.10.2019), werden Methodik und Ergebnisse des M&P-Gutachtens inzwischen von verschiedenen Seiten in Frage gestellt. Ein Gutachten des Büros Joachim Schnabel (Wöllstadt) weist auf den Flächen ebenfalls Terbuthylacin, zudem auch Flufenacet, Fluopyram und Tebuconazol nach. Die Mengen seien allerdings nicht zu beanstanden. Norbert Koch vom Pflanzenschutzdienst des RP Gießen bestätigt diese Auffassung. M&P teilte gegenüber der Presse mit, dass ein ausführliches Gutachten gerade erst erstellt werde, und rät, dessen Ergebnisse abzuwarten. Für eine fachliche Diskussion sei es zu früh.

Vor diesem Hintergrund wird der Verbandsvorstand insbesondere die Stellungnahme der Wasserbehörden abwarten, ob eine Gefährdung des Trinkwassers ausgeschlossen werden kann. Ob die Oberböden mehr als zulässig kontaminiert sind, kann nach Auffassung des Verbandsvorstandes ebenfalls nur durch eine fachlich begründete Expertise festgestellt werden. Nach entsprechenden Abklärungen wird der Verbandsvorstand die Öffentlichkeit weiter informieren.