Großer Entwicklungsschritt bei der Erweiterung des interkommunalen Gewerbegebietes Limes

Vor wenigen Tagen wurden die Verträge für die weitere Entwicklung des Gewerbegebietes Limes von den beiden Vorstandsmitgliedern Michael Göllner (Hammersbach) und Bürgermeister Adolf Ludwig (Limeshain) sowie einem Vertreter der Firma Dietz AG aus Bensheim unterzeichnet.

Die bereits optionierten Flächen werden jetzt endgültig erworben. Zusätzlich kauft die Dietz AG ein weiteres Grundstück von etwa 80.000 Quadratmetern. Weiterhin wurden durch städterbauliche Verträge die Weichen für eine perspektivische, zukünftige Entwicklung gestellt. Die Gewerbegebietsfläche wird in diesem Zuge derzeit um etwa 30.000 Quadratmeter vergrößert. Damit steht der Dietz AG die Möglichkeit offen, das Gebiet direkt an der Autobahn 45 als „Güter- und Logistikzentrum Rhein-Main-Ost“ zu entwickeln und Interessenten auch potentielle Erweiterungsflächen fest in Aussicht zu stellen.
Die Dietz AG kann nun vertragliche Verhandlungen mit Firmen, die sich dort ansiedeln wollen, führen. Für die ersten Gebäude sind die Bauantragsunterlagen in den letzten Monaten schon erarbeitet worden und werden in Kürze bei der Genehmigungsbehörde eingereicht.

Für den Zweckverband bedeutet diese Vertragsunterzeichnung, dass in den nächsten Wochen rund 11 Millionen Euro auf das Grundstückskonto des Verbandes fließen und ca. zwei Drittel des bisherigen Verbandsgebietes damit verkauft sind. Damit hat der Verband nun Planungssicherheit. Jetzt kann er sich auf die Vermarktung der übrigen Flächen konzentrieren und die weiteren Planungsschritte vollziehen.

Die Erweiterung des Planungsgebietes um etwa drei Hektar in Richtung Norden wird durch einen Bebauungsplan in den nächsten Wochen abgeschlossen.Die Erweiterung des Gebietes auf insgesamt ca. 48 Hektar hatten die Gremien des Verbandes und die drei Kommunen Hammersbach, Büdingen und Limeshain schon vor einigen Monaten beschlossen. Das heißt jedoch nicht, dass diese Flächen bereits heute bebaut werden können. Sichergestellt ist jedoch, dass der Verband handlungsfähig ist, wenn zukünftig eine Erweiterung notwendig wird und dass die drei Kommunen an den Erweiterungen jeweils zu einem Drittel beteiligt sind.

Quelle: Kreisanzeiger 13.12.2016